Als wirtschaftliche Landesversorgung wird in der Schweiz die staatliche Sicherstellung der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen für den Fall machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohungen sowie in schweren Mangellagen bezeichnet, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag.
Die Schweiz bezieht (Stand 2016) rund 100 % der Rohstoffe, 80 % der Energie, 40 % der Nahrungsmittel sowie 70 % der Medikamente und Heilmittelrohstoffe aus dem Ausland. Ereignisse aller Art, von technischen Störungen bis zu politischen Spannungen in den Herkunftsländern, können den Weg wichtiger Güter in die Schweiz unterbrechen. Die Binnenlage der Schweiz verstärkt die Abhängigkeit vom Ausland und erfordert leistungsfähige Transportsysteme, die verletzlich sind (Hoch- oder Tiefwasser des Rheins, störungsanfällige Pipelines und Stromleitungen).
Die Aufgaben des BWL sind in der Bundesverfassung im Artikel 102 Landesversorgung festgehalten:
«Der Bund stellt die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher für den Fall machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohungen sowie in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag. Er trifft vorsorgliche Massnahmen. Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.»
– Bundesverfassung Artikel 102