Die Luzerner Gemeinden sind verpflichtet, einen Chef oder eine Chefin Bevölkerungsschutz zu bestimmen und mit den Vorbereitungen für die Ereignisbewältigung zu beauftragen. Der KFS ist für die obligatorische Ausbildung dieser Personen verantwortlich und unterstützt sie im Ereignisfall. Die Gemeinden bauen ihren Gemeinde- bzw. regionalen Führungsstab (GFS/RFS) je nach Bedarf auf, wobei die Arbeit nach den Vorgaben des KFS organisiert wird, namentlich Organisation, Abläufe, Einrichtungen, Verbindungen und Aufgebot. Die GFS/RFS können durch das Justiz- und Sicherheitsdepartement, den Stabschef oder die Stabschefin des KFS, den Gemeinderat, die Chefin oder den Chef Bevölkerungsschutz der Gemeinden sowie die Einsatzleitung der Feuerwehr und der Polizei aufgeboten werden.