Die Alarmierung, Warnung und Information der Bevölkerung gehört zu den zentralen Aufgaben des Bevölkerungsschutzes. Ziel ist, die Bevölkerung frühzeitig zu informieren, vor Gefahren zu warnen und im Ereignisfall klare Verhaltensanweisungen zu geben.
Es wird zwischen drei Arten von Meldungen unterschieden:
Information
Informiert über ein Ereignis ohne unmittelbare Gefahr. Sie dient der Orientierung und Vorbereitung.
Verbreitung: Alertswiss App.
Warnung
Weist auf eine mögliche Gefahr hin und enthält Verhaltensempfehlungen.
Verbreitung: Alertswiss App, teilweise zusätzlich über Radio.
Alarmierung
Erfolgt bei unmittelbarer Gefahr. Sie enthält zwingend zu befolgende Anweisungen.
Verbreitung: Sirenenalarm, Alertswiss App sowie Radio.
Eigenverantwortung
Die Bevölkerung trägt zur Wirksamkeit der Alarmierung bei:
- Radio mit Batteriebetrieb bereithalten
- Alertswiss App installieren und aktiv nutzen
- Informationen an Mitmenschen weitergeben, insbesondere an Personen, die Meldungen nicht wahrnehmen können
Zuständigkeiten
Für die Alarmierung, Warnung und Information sind in der Regel die Kantone zuständig. Sie lösen Sirenen aus und veröffentlichen Meldungen über die Alertswiss App. Der Bund ergänzt dies, insbesondere bei Naturgefahren und nationalen Ereignissen.