Kataplan Luzern
Die kantonale Verordnung über den Bevölkerungsschutz beauftragt den KFS mit der Erstellung einer Gefahren- und Risikoanalyse (KATAPLAN). Nach der erstmaligen Erarbeitung 2019 wurde und wird diese jährlich aktualisiert und alle vier Jahre strategisch überarbeitet. Dieses kontinuierliche Risikomanagement stützt sich fachlich und methodisch auf die Grundlagen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (z.B. Leitfaden KATAPLAN und Gefährdungskatalog). Hauptbestandteil des Luzerner KATAPLANS bilden die Gefährdungsdossiers, welche die für den Kanton Luzern relevanten Bedrohungen und Risiken aufzeigen. Sie dienen als Basis für die risikobasierte Vorsorge-/Massnahmenplanung und ergänzen als stetige Grundlage die laufende Lagebeurteilung im Bevölkerungsschutz.
Wirtschaftliche Landesversorgung
Die wirtschaftliche Landesversorgung sichert die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in Krisen und Mangellagen. Grundlage ist die Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatwirtschaft. Die Wirtschaft trägt die Hauptverantwortung für die Versorgung. Der Staat greift nur ein, wenn die Wirtschaft diese Aufgabe nicht mehr erfüllen kann.
Ziel ist, Versorgungsengpässe möglichst zu verhindern und im Ereignisfall gezielt zu bewältigen. Dazu werden zwei Stossrichtungen verfolgt:
• Vorsorge: Aufbau von Strukturen und Massnahmen wie Pflichtlager
• Bewältigung: Eingriffe in den Markt bei Mangellagen, zuerst angebotsseitig, danach nachfrageseitig
Typische Massnahmen sind Pflichtlagerfreigaben, Importförderung, Exportbeschränkungen sowie Rationierungen oder Kontingentierungen.
Grundprinzipien:
• Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft
• Subsidiarität des Staates
• Nutzung des Fachwissens der Wirtschaft
Organisation im Kanton Luzern
Die Organisation im Kanton Luzern orientiert sich an den Vorgaben des Bundes und ist dreistufig aufgebaut:
• Regierungsrat: Oberaufsicht und strategische Führung
• Justiz- und Sicherheitsdepartement: übergeordnete Verantwortung und Personalentscheide
• Kantonale Zentralstelle: operative Führung, Koordination und Umsetzung der Massnahmen
Die Zentralstelle ist administrativ der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug zugeordnet und bildet die Schnittstelle zwischen Bund, Kanton, Gemeinden sowie dem Bevölkerungsschutz.
Aufbau und Bereiche
Die wirtschaftliche Landesversorgung im Kanton Luzern ist in fünf Bereiche gegliedert:
• Lebensmittelbewirtschaftung
• Trinkwasserversorgung in Notlagen
• Landwirtschaftliche Produktion
• Treibstoffbewirtschaftung
• Heizölbewirtschaftung
Die Bereichsleitungen setzen die Massnahmen in ihrem Fachgebiet um und stellen die Einsatzbereitschaft sicher.
Rolle der Gemeinden
Die Gemeinden stellen die Umsetzung vor Ort sicher:
• Bereitstellung von Personal, Mitteln und Infrastruktur
• Organisation der Gemeindestellen
• Umsetzung der Massnahmen gemäss Vorgaben von Kanton und Bund
Kernaussage
Die wirtschaftliche Landesversorgung ist ein koordiniertes System aus Wirtschaft, Bund, Kanton und Gemeinden. Sie stellt sicher, dass die Versorgung auch in ausserordentlichen Lagen gewährleistet bleibt, primär durch die Wirtschaft und subsidiär durch staatliche Steuerung.
Schutz kritischer Infrastruktur
Kritische Infrastrukturen sind Systeme und Einrichtungen, die für die Versorgung der Bevölkerung und das Funktionieren von Wirtschaft und Staat zentral sind. Dazu gehören unter anderem Energieversorgung, Gesundheitswesen, Telekommunikation, Transport sowie die dazugehörigen IT-Systeme und Netzwerke.
Ziel des Schutzes kritischer Infrastrukturen ist es, deren Widerstandsfähigkeit zu stärken. Ausfälle sollen möglichst verhindert oder deren Auswirkungen im Ereignisfall reduziert werden. Dies erfolgt durch technische, organisatorische und personelle Massnahmen, beispielsweise im Bereich IT-Sicherheit, Notfallplanung oder Redundanzen.
Der Schutz kritischer Infrastrukturen basiert auf der Zusammenarbeit zwischen Betreiberinnen und Betreibern sowie den zuständigen Behörden. Die Betreiber tragen die Hauptverantwortung für den Schutz ihrer Anlagen und Systeme und treffen die notwendigen Vorsorge- und Schutzmassnahmen.
Im Kanton Luzern ist der Kantonale Führungsstab für die Gefahren- und Risikoanalyse sowie für die Aufgaben im Bereich Schutz kritischer Infrastrukturen zuständig. Er führt ein Inventar von kritischen Infrastrukturen von kantonaler Bedeutung und verfügt zusätzlich über eine Übersicht von Objekten von kantonaler und nationaler Bedeutung. Dieses wird periodisch aktualisiert.
Der Kanton arbeitet mit den Betreiberinnen und Betreibern zusammen und berät diese bei der Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungssysteme auch in ausserordentlichen Lagen sicherzustellen.