Die wirtschaftliche Landesversorgung sichert die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in Krisen und Mangellagen. Grundlage ist die Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatwirtschaft. Die Wirtschaft trägt die Hauptverantwortung für die Versorgung. Der Staat greift nur ein, wenn die Wirtschaft diese Aufgabe nicht mehr erfüllen kann.
Ziel ist, Versorgungsengpässe möglichst zu verhindern und im Ereignisfall gezielt zu bewältigen. Dazu werden zwei Stossrichtungen verfolgt:
• Vorsorge: Aufbau von Strukturen und Massnahmen wie Pflichtlager
• Bewältigung: Eingriffe in den Markt bei Mangellagen, zuerst angebotsseitig, danach nachfrageseitig
Typische Massnahmen sind Pflichtlagerfreigaben, Importförderung, Exportbeschränkungen sowie Rationierungen oder Kontingentierungen.
Grundprinzipien:
• Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft
• Subsidiarität des Staates
• Nutzung des Fachwissens der Wirtschaft
Organisation im Kanton Luzern
Die Organisation im Kanton Luzern orientiert sich an den Vorgaben des Bundes und ist dreistufig aufgebaut:
• Regierungsrat: Oberaufsicht und strategische Führung
• Justiz- und Sicherheitsdepartement: übergeordnete Verantwortung und Personalentscheide
• Kantonale Zentralstelle: operative Führung, Koordination und Umsetzung der Massnahmen
Die Zentralstelle ist administrativ der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug zugeordnet und bildet die Schnittstelle zwischen Bund, Kanton, Gemeinden sowie dem Bevölkerungsschutz.
Aufbau und Bereiche
Die wirtschaftliche Landesversorgung im Kanton Luzern ist in fünf Bereiche gegliedert:
• Lebensmittelbewirtschaftung
• Trinkwasserversorgung in Notlagen
• Landwirtschaftliche Produktion
• Treibstoffbewirtschaftung
• Heizölbewirtschaftung
Die Bereichsleitungen setzen die Massnahmen in ihrem Fachgebiet um und stellen die Einsatzbereitschaft sicher.
Rolle der Gemeinden
Die Gemeinden stellen die Umsetzung vor Ort sicher:
• Bereitstellung von Personal, Mitteln und Infrastruktur
• Organisation der Gemeindestellen
• Umsetzung der Massnahmen gemäss Vorgaben von Kanton und Bund
Kernaussage
Die wirtschaftliche Landesversorgung ist ein koordiniertes System aus Wirtschaft, Bund, Kanton und Gemeinden. Sie stellt sicher, dass die Versorgung auch in ausserordentlichen Lagen gewährleistet bleibt, primär durch die Wirtschaft und subsidiär durch staatliche Steuerung.